Gartentor

Gartentor statt Wegerecht

Das lediglich allgemeine, von einem konkreten Sicherungsbedürfnis losgelöste Interesse des Eigentümers, sein mit einem Wegerecht belastetes Grundstück einzufrieden, kann für sich genommen einen Anspruch gegen den dienstbarkeitsberechtigten Nachbarn, ein auf dem Weg an der gemeinsamen Grundstücksgrenze angebrachtes Tor nach jeder

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21 Fichten auf dem Nachbargrundstück

Mit nachbarrechtlichen Ansprüchen hinsichtlich einer aus 21 Fichten mit einer Höhe von etwa 16 Metern bestehenden Baumreihe entlang der Grundstücksgrenze in einem Wohngebiet hatte sich jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen. Anlass hierfür bot eine Selbsthilfe des betroffenen Nachbarn, der

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