Ausländische, vor Juni 2011 ergangene Unterhaltsentscheidungen – und ihre Abänderung

Die (Inzident)Anerkennung einer vor dem 18.06.2011 ergangenen und ursprünglich in den Anwendungsbereich der Brüssel I-Verordnung fallenden ausländischen Unterhaltsentscheidung richtet sich in einem nach dem 18.06.2011 eingeleiteten Abänderungsverfahren nach den Vorschriften der Europäischen Unterhaltsverordnung über die Anerkennung und Vollstreckung exequaturbedürftiger Titel

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