Die Anbringung eines Knopfes oder eines Fähnchens mittels eines Knopfes am Ohr eines Stofftiers fehlt als Gemeinschaftsmarke die Unterscheidungskraft. Sie erlaubt dem europäischen Durchschnittsverbraucher nicht, die betriebliche Herkunft des Stofftiers zu erkennen. So hat das Gericht der Europäischen Union in dem hier vorliegenden Fall des deutschen Stofftierherstellers Steiff entschieden und
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