Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Anästhesisten wegen Hepatitis C-Infektionen von Patienten bestätigt.
Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in 51 Fällen sowie wegen Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung dieser Strafe
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