Psychische Folgen einer ausgeheilten Hepatitis

Psychische Folgen einer ausgeheilten Hepatitis sind nach einem Urteil des Sozialgerichts Detmold als mittelbare Folge einer Berufskrankheit anzuerkennen.

Psychische Folgen einer ausgeheilten Hepatitis

In dem jetzt vom Sozialgericht Detmold entschiedenen Fall hatte eine im Jahr 1961 geborene Laborassistentin geklagt, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit bereits Anfang der 80er Jahre eine chronische Leberentzündung (Hepatitis) zugezogen hatte. Nachdem die Klägerin seit Dezember 1993 wegen der Folgen der Erkrankung eine Verletztenrente nach einer MdE von 20 % erhalten hatte, vertrat die beklagte Berufsgenossenschaft nach verschiedenen Untersuchungen die Auffassung, durch die medikamentöse Behandlung (mit Interferon und Ribavirin) sei es zu einer vollständigen Ausheilung gekommen. Die Rente wurde im Juni 2009 entzogen, obgleich die Klägerin darauf hingewiesen hatte, körperlich und seelisch wenig belastbar zu sein und weiterhin unter Beschwerden wie Schlaflosigkeit, Interessenverlust und depressiver Verstimmung zu leiden.

Das Sozialgericht Detmold hat nun auch diese Beeinträchtigungen als Folge der Berufskrankheit eingeordnet. Selbst wenn es mit Hilfe der Medikamente gelungen ist, den Zerstörungsprozess der Leberzellen zu stoppen, müssen die psychischen Folgen als mittelbare Schädigung der antiviralen Therapie oder der Hepatitis angesehen werden. Für das Vorliegen anderer die Symptome erklärender Erkrankungen bestanden keine Anhaltspunkte. Dies stand für das Gericht nach Einholung von Fachgutachten fest. Dabei kritisierte das Sozialgericht Detmold insbesondere, dass eine positive Beeinflussung des Krankheitsverlaufs durch frühzeitige psychotherapeutische Begleitung möglich gewesen wäre, wenn die Beklagte nicht die rein somatische Betrachtung des Sachverhalts in den Vordergrund ihrer Beurteilung gestellt hätte.

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