Posttraumatische Belastungsstörung – als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern

Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört.  In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall erlebte der klagende Rettungssanitäter viele traumatisierende Ereignisse, unter anderem Amokläufe, Suizide und andere das Leben sehr belastende Momente. Im

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Feuerwehrmann

Hepatitis B – als Berufskrankheit bei Feuerwehrleuten

Die Hepatitis B-Erkrankung eines Feuerwehrmanns kann als Berufskrankheit anerkannt werden. In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall hat ein Mitglied, Wehrführer und Bergretter der Freiwilligen Feuerwehr geklagt. Dieser verrichtete von 2013 bis 2018 nicht nur klassische Löschtätigkeiten, sondern versorgte auch Verkehrsunfallverletzte und im Bereich der Bergrettung Personen, die im Rahmen

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Logistiklager

Der Wirbelsäulenschaden als Berufskrankheit

Berufskrankheiten sind ebenso wie Arbeitsunfälle Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Grundsätzlich sind die in der Berufskrankheitenliste aufgeführten Krankheiten getrennt zu betrachten. Kann jedoch eine Krankheit durch verschiedene berufliche Einwirkungen verursacht werden, so können die Voraussetzungen für die Anerkennung von mehreren Berufskrankheiten erfüllt sein. Ist ein Versicherter sowohl Belastungen durch vertikale Ganzkörperschwingungen

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Handball

Der Außenmeniskusriss als Berufskrankheit eines Profi-Handballers

Ein isolierter Außenmeniskusriss eines Profi-Handballspielers stellt ein belastungskonformes Schadensbild für eine Berufskrankheit nach der Nr. 2102 der Anlage 1 zur BerufskrankheitV dar. Die Ausführungen im Merkblatt für die ärztliche Untersuchung zur Berufskrankheit Nr. 2102, wonach ein belastungskonformes Schadensbild insbesondere am Innenmeniskushinterhorn zu erwarten ist, befassen sich nur mit der ersten

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Der Straßenwärter als Ersthelfer – und die posttraumatischen Belastungsstörung

Für die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) eines mehrfach als Ersthelfer tätig gewordenen Straßenwärters als Wie-Berufskrankheit fehlt es nach Ansicht des Hessischen Landessozialgerichts an einem generellen Ursachenzusammenhang. Straßenwärter sind als Ersthelfer besonderen Einwirkungen durch die Konfrontation mit traumatischen Ereignissen anderer Personen (z.B. deren tatsächlichem oder drohendem Tod oder deren ernsthafter

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Anerkennung einer Erkrankung als Dienstunfall

Eine Erkrankung kann nur dann gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG als Dienstunfall anerkannt werden, wenn die Krankheit zur Zeit der Erkrankung in die Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen ist. Eine spätere Aufnahme genügt nicht. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall stand der 1955 geborene Beamte bis

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Berufskrankheit bei Beamten

Bei Beamten kann eine Krankheit nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Erkrankung bereits in der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung gelistet war. In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte ein im Ruhestand befindlicher ehemaliger Bedienstete einer Justizvollzugsanstalt geklagt. In den 1990er-Jahren beaufsichtigte er über einen Zeitraum

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Hautkrebserkrankung und die Anerkennung als Berufskrankheit

Hautkrebs kann nicht als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sich der betroffene Beamter im Aussendienst darauf beruft, die Erkrankung sei durch die natürliche Ultraviolettstrahlung verursacht worden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Beamten abgewiesen, der begehrte, seine Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird.

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Die Arbeit mit der Computermaus und der Tennisellenbogen

Ursächlich für einen Tennisellenbogen können u.a. kurzzyklische, repetitive, feinmotorische Handtätigkeiten mit sehr hoher Bewegungsfrequenz sein. wie z.B. beim Maschinenschreiben oder Klavierspielen sein. Eine Computertätigkeit bzw. die Arbeit mit der Computermaus ist aber nicht mit Klavierspielen vergleichbar. Mit dieser Begründung hat das Hessische Landessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall die Anerkennung

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Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr bei Berufskraftfahrern

Ein Berufskraftfahrer weiß um die besonderen Gefahren einer Alkoholaufnahme vor Fahrtantritt und nimmt deshalb in der Regel seine Fahruntauglichkeit in Kauf, wenn er trotz Alkoholkonsums eine Fahrt antritt. Soweit das Oberlandesgericht Celle bereits zur Annahme eines Erfahrungssatzes dahin neigt, dass ein Kraftfahrer, der nach hohem Alkoholkonsum eine Fahrt mit einem

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Lungenkrebs als Berufskrankheit – nicht für Raucher

Hat ein an Lungenkrebs Verstorbener sehr viel geraucht, kann nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass eine berufliche Schadstoffeinwirkung wesentliche (Teil-)Ursache für die Krebserkrankung gewesen ist. Mit dieser Begründung hat das Hessische Landessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall eines an Lungenkrebs verstorbenen Schlossers die Anerkennung als Berufskrankheit abgelehnt, weil

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Meniskusschäden als Berufskrankheit eines Fußballprofis

Der unter professionellen Bedingungen betriebene Fußballsport stellt in den obersten vier Spielklassen eine die Kniegelenke überdurchschnittlich belastende Tätigkeit im Sinne der Berufskrankheit Nr. 2102 (Meniskusschaden) dar. Mit dieser Begründung hat das Hessische Landessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall entschieden, dass die Berufsgenossenschaft den Meniskusschaden eines Profifußballspielers als Berufskrankheit anzuerkennen hat.

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Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten

Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit können dann betrieblich oder beruflich veranlasst sein, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht. Werbungskosten, nämlich Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG,

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Wirbelsäulenerkrankung von Berufsgeigern

Bei Berufsgeigern kommt nach Ansicht des Bundessozialgerichts die Anerkennung einer Halswirbelsäulenerkrankung als Wie-Berufskrankheit derzeit nicht in Betracht. In den beiden jetzt vom Bundessozialgericht entschiedenen Verfahren waren die Kläger nach jeweils abgeschlossenem Musikstudium über Jahrzehnte als Berufsgeiger in verschiedenen Orchestern tätig. Da sie an Bandscheibenvorfällen im Bereich der Halswirbelsäule leiden, wurde

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Latexallergie als Berufskrankheit eines Arztes – und der spätere Entzug der Verletztenrente

Rechtsgrundlage für die Entziehung, d.h. Aufhebung der Rentenbewilligung ist § 48 Abs.1 SGB X. Hiernach ist für die Aufhebung eines Verwaltungsaktes für die Zukunft Voraussetzung, dass in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eingetreten ist. Gemäß § 73 Abs.

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Mobbing als Berufskrankheit

Mobbing und die hierauf beruhenden Gesundheitsbeeinträchtigungen sind keine anerkannte Berufskrankheit. So das Hessische Landessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall einer Frau, die wegen Ihrer Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Mobbing von ihrer gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung verlangt hat. Die Frau aus dem Landkreis Fulda fühlte sich aufgrund negativer Gerüchte am Arbeitsplatz gemobbt. Sie

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Müllmann = Hochleistungssportler

Eine Meniskuserkrankung bei einem Müllwerker ist als Berufskrankheit anzuerkennen, da die Kniebelastung der Müllwerker mit denen von Rangierern und Hochleistungssportlern vergleichbar ist. So die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts in dem hier vorliegenden Fall eines Müllwerkers, der im Jahre 2005 während seiner beruflichen Tätigkeit ein Verdrehtrauma im rechten Kniegelenk erlitt. Die

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Altenpflegehelferin mit Hepatitis-B

Die Tätigkeit als Pflegehelferin in einem Altenpflegeheim birgt keine besondere Infektionsgefahr, so dass die Anerkennung einer Hepatitis-B-Erkrankung als Berufskrankheit (BK 3101) nicht möglich ist. So hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall einer Klägerin, die von 1988 an bei verschiedenen Arbeitgebern als Erzieherin beschäftigt gewesen ist. Vom 1.4.2005

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Eine im Stehen verrichtete Tätigkeit

Nach der Nr. 2112 der Anlage 1 zur BKV liegt eine Berufskrankheit bei einer „Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht“ vor. Bei einer ausschließlich im Stehen verrichteten

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Dachdecker mit Hautkrebs

Auch wenn im Katalog der Berufskrankheiten-Verordnung die Vorstufe durch Sonneneinstrahlung verursachter bösartiger Veränderungen der Haut (sog. aktinische Keratosen) als Berufskrankheit fehlt, erfüllt diese Erkrankung die Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestands, nach dem die Anerkennung auch bislang nicht explizit in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommener Erkrankungen als sog. „Wie-Berufskrankheiten“ ermöglicht wird. So die Entscheidung des

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Qualifizierte Krankheiten bei Radarschädigung

Wann liegen qualifizierte Krankheiten bei Radarschädigung vor? Mit dieser Frage hat sich jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg eingehend beschäftigt: Nach § 85 Abs. 1 SVG erhalten Soldaten wegen der Folgen einer Wehrdienstbeschädigung während ihrer Dienstzeit einen Ausgleich. Eine Wehrdienstbeschädigung ist gem. § 81 Abs. 1 SVG eine gesundheitliche Schädigung, die durch

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Psychische Folgen einer ausgeheilten Hepatitis

Psychische Folgen einer ausgeheilten Hepatitis sind nach einem Urteil des Sozialgerichts Detmold als mittelbare Folge einer Berufskrankheit anzuerkennen. In dem jetzt vom Sozialgericht Detmold entschiedenen Fall hatte eine im Jahr 1961 geborene Laborassistentin geklagt, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit bereits Anfang der 80er Jahre eine chronische Leberentzündung (Hepatitis) zugezogen

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Berufskrankheiten und der Unterlassungszwang für die gefährdenden Tätigkeit

Die Regelung des Unterlassungszwangs der gefährdenden Tätigkeit als Tatbestandsvoraussetzung für die Feststellung einer Berufskrankheit – hier: der Nr. 2101 der Anl. 1 zur Berufskrankheitenverordnung – ist gesetzes- und verfassungsgemäß. Das Unterlassen aller schädigenden Tätigkeiten wird nicht nur durch einen Wechsel des schädigenden Arbeitsplatzes oder die vollständige Aufgabe der schädigenden Berufstätigkeit

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Infektion eines Bestatters durch Kontakt mit Leichen

Als Berufskrankheit kann die Infektion der Bandscheibe und der angrenzenden Wirbelkörper (Spondylodiszitis) eines Bestatters nicht anerkannt werden In einem jetzt vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall hatte der Kläger, der seit 20 Jahren als Bestatter arbeitet, geltend gemacht, der unvermeidliche Kontakt von Haut und Schleimhäuten mit Körperflüssigkeiten der Leichen (Blut, Urin,

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Vergessen eines Beteiligten bei Verfahrenszusammenlegung

Verbindet das Sozialgericht zwei Verfahren gegen verschiedene Beklagte, führt dann aber das Verfahren nur noch mit einem Beklagten fort, liegt ein wesentlicher Mangel des Verfahrens vor, der zu einer Zurückverweisung an das Sozialgericht gem § 159 SGG berechtigt. Der hier vorliegenden Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg liegen ursprünglich zwei Verfahren des

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Berufskrankheit „Sehnenscheidenentzündung“ durch Computerarbeit

Einer Finanzbeamtin, die durchweg am Computer arbeitet, steht nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen die Anerkennung ihrer Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit zu. Die Finanzbeamtin berief sich vor dem Verwaltungsgericht Aachen darauf, dass die intensive Arbeit am Computer mit Maus und Tastatur Ursache ihrer mittlerweile chronischen Sehnenscheidenentzündung sei. Für das beklagte Land

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MCS-Erkrankung als Berufskrankheit

Eine MCS-Erkrankung (Multiple Chemical Sensitivity – Vielfache Chemikalienunverträglichkeit) ist nach einer aktuellen Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe nicht wie eine Berufskrankheit gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII festzustellen. Nach § 9 Abs. 2 SGB VII haben die Unfallversicherungsträger eine Krankheit, die nicht in der BKV bezeichnet ist oder bei der

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Riechstörung als Berufskrankheit

Ist ein Monteur aus dem Trafobau durch seine Tätigkeit über lange Jahre verschiedenen jeweils toxischen, schleimhautreizenden Stoffen ausgesetzt gewesen und leidet dadurch an einer Riechstörung, ist diese als „Wie-Berufskrankheit“ gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII (bzw. § 551 Abs. 2 RVO) anzuerkennen. Die Hyposmie (vermindertes Riechvermögen) beim Kläger ist

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Kehlkopfkarzinom als Berufskrankheit für Maler und Lackierer?

Ein Kehlkopfkarzinom ist bei Malern und Lackierern nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft nicht als Berufskrankheit anzuerkennen. Auch die Ergebnisse der Rhein-Neckar-Larynxstudie belegen nach einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg keine gruppentypische Risikoerhöhung für diesen Personenkreis. Der geltend gemachte Anspruch auf Anerkennung seiner Erkrankung wie eine Berufskrankheit („Wie-BK“ bzw.

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Zuerst Gehörschutz, dann erst Entschädigung

Wird eine berufliche Tätigkeit eingestellt, weil die Gefahr der Verschlimmerung einer Berufskrankheit anders nicht beseitigt werden kann, ist der wirtschaftliche Nachteil durch Übergangsleistungen auszugleichen. Kann durch geeigneten Gehörschutz die Verschlimmerung einer Lärmschwerhörigkeit vermieden werden, ist die Berufsgenossenschaft jedoch nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts insoweit nicht leistungspflichtig. Das Urteil des

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Mechaniker arbeiten unbeschwerter als Pflegedienste

Eine bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule ist als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn der Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen wird. Das ist bei einem besonderen Gefährdungspotential durch hohe Belastungsspitzen der Fall. Mechaniker seien diesen jedoch – anders als Pflegepersonal – nicht ausgesetzt. Dies entschied jetzt

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Berufsbedingte Schwerhörigkeit nur ohne Tief- und Mitteltöne

Eine berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit kann nach einer aktuellen Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe nicht vorliegen, wenn beide Ohren auch im Tief- und Mitteltonbereiche erhebliche Hörverluste aufweisen Bei einer berufsbedingten Lärmexposition von durchgängig weniger als 85 dB(A) ist dagegen nach Ansicht des Sozialgerichts die Annahme einer berufsbedingten Lärmschädigung nach herrschenden medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen grds.

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