Studentinnen und Studenten an Hochschulen stehen grundsätzlich auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie mit der Universitätsmannschaft an einer Hochschulmeisterschaft teilnehmen.
Die gesetzlichen Aufgaben der Hochschulen erstrecken sich neben der Bildung und Berufsvorbereitung auch auf die Förderung
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