Unfallversicherung für das Fußballturnier

Ein Fußballturnier an einer Fachhochschule unterliegt nach einem Urteil des Sozialgerichts Detmold nicht dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz: Ein jährlich durchgeführtes Traditionsturnier, das an einer Fachhochschule durchgeführt und vom Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) organisiert wird, stellt keine Veranstaltung im Rahmen des allgemeinen Hochschulsports

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