§ 24 des Bezirkstarifvertrags für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-N BW) regelt bezogen auf die Vergütung der Beschäftigten umfassend deren Überleitung in den BzTV-N BW. Dabei waren sich die Tarifvertragsparteien bewusst, dass die Vergütung nach den neuen Entgeltregelungen niedriger als
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