Der Betriebsrat hat bei der Ausgestaltung eines Besuchskonzepts für ein Krankenhaus während der SARS-CoV-2-Pandemie mitzubestimmen.
In dem hier vom Landesarbeitsgericht Köln entschiedenen Fall hatte die Krankenhausbetreiberin im Zuge der Corona-Pandemie ohne Beteiligung des bei ihr gebildeten Betriebsrats ein System zur
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