In der Insolvenz des Mieters stellen Nachforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung für einen vor der Insolvenzeröffnung liegenden Zeitraum eine Insolvenzforderung dar, auch wenn die Nebenkostenabrechnung im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht erstellt war.
Die Beklagte in dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen
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