Landgericht Leipzig

Herstellergarantie beim Kfz-Kauf

Gewährt ein Autohersteller für seine Fahrzeuge eine vom Käufer zusätzlich zu bezahlende Herstellergarantie,so kann er eine Zahlung der Garantieleistung nicht pauschal davon abhängig machen, dass alle bis dahin nach den Vorgaben des Kfz-Herstellers fälligen Fahrzeug-Inspektionen auch tatsächlich durchgeführt wurden. Etwas

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Aktenvermerk

Inspektion statt Mangelvermutung

Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe eines Gebrauchtwagens ein Motorschaden auf, ist die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen habe, widerlegt, wenn ein Austausch Verschleißteils anlässlich einer kurz vor Verkauf durchgeführten Inspektion nachweisbar nicht erforderlich war.

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