Voraussetzung für die Befreiung eines Schülers vom Präsenzunterricht ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dessen Inhalt sich regelmäßig nachvollziehbar ergeben muss, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund des Schulbesuchs alsbald zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen
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