Kirchliche Beschäftigungsverhältnisse

Kirchen haben nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte das Recht, ihre eigenen Beschäftigungsverhältnisse ohne staatliche Eingriffe zu regeln. So hat jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in drei bei ihm anhängigen Beschwerdeverfahren entschieden, dass die Verfahren kein nach deutschem

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