Geländewagen in der Kfz-Steuer

Der Bundesfinanzhof hat in der seit gut einem Jahr schwellenden Auseinandersetzung um die Besteuerung von großen Geländewagen und Kombinationsfahrzeugen ein Machtwort gesprochen und entschieden, dass Kombinationskraftwagen unabhängig von der nach europäischem Gemeinschaftsrecht vorzunehmenden verkehrsrechtlichen Einstufung kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig Personenkraftwagen sind.

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