Die Auflösung einer Gemeinde

Die kommunale Neugliederung in Sachsen-Anhalt verletzt nicht das kommunale Selbstverwaltungrecht der Gemeinden. Auch die Regelung zur Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte bei der Neugliederung im Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz ist verfassungsgemäß.

Mit dieser Begründung hat das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in dem hier vorliegenden Fall die Kommunalverfassungsbeschwerde

Artikel lesen

Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat die kommunalen Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Arnstedt und Wiederstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz), Everingen (Landkreis Börde) sowie der Stadt Stolberg (Harz) zurückgewiesen.
Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen die Gesetze über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt für die

Artikel lesen