Ein Mandat im Ortsgemeinderat und im Verbandsgemeinderat darf nicht neben der hauptamtlichen Tätigkeit als Grundschulbetreuerin bei der Verbandsgemeinde wahrgenommen werden.
So das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall einer sowohl in den Gemeinderat ihrer Ortsgemeinde als auch in den
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