Die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat

Ein Mandat im Ortsgemeinderat und im Verbandsgemeinderat darf nicht neben der hauptamtlichen Tätigkeit als Grundschulbetreuerin bei der Verbandsgemeinde wahrgenommen werden.

So das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall einer sowohl in den Gemeinderat ihrer Ortsgemeinde als auch in den

Artikel lesen

Ausschluss eines Wahlmandats im Gemeinderat

Das Mitglied eines Gemeinderates darf in Rheinland-Pfalz nicht gleichzeitig hauptamtlich tätig sein als Beamter oder Beschäftigter der Gemeinde oder der Verbandsgemeinde, soweit er nicht überwiegend körperliche Arbeit verrichtet. Darunter fällt auch eine Grundschulbetreuerin einer in der Gemeinde gelegenen Grundschule.

So

Artikel lesen

Die Praktikantin als Ratsmitglied

Die Mitwirkung eines Ratsmitgliedes, das gleichzeitig im Hort der Gemeinde als Praktikant tätig ist, an den Ratsbeschlüssen verstößt nicht gegen die Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach dem Kommunalwahlgesetz in Rheinland-Pfalz.

So das Verwaltungsgericht Mainz in dem

Artikel lesen