Bei § 31 Abs. 4 Satz 1 des Kirchlichen Tarifvertrags Diakonie (KTD) handelt es sich um eine Besitzstandssicherung, welche zeitlich unbegrenzt auch Arbeitsverhältnisse erfasst, welche vor dem Übergang in den KTD zu einem nichtdiakonischen Arbeitgeber bestanden.
Schon der Wortlaut des
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