Können die Ladung zu einer Stadtratssitzung mitsamt Sitzungsunterlagen nicht an die Privatadresse eines Stadtratsmitglieds zugestellt werden, reicht die Abgabe an die Fraktionsgeschäftsstelle für eine rechtzeitige Ladung nicht aus. Aus der Funktion der Fraktionen folgt nicht, dass die Fraktionen als Kontaktstellen
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