Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Antrag von 28 Brandenburger Gemeinden auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Rechtsverordnung der Regierung des Landes Brandenburg über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg vom 27. Mai 2015 abgelehnt und den Vollzug dieses Plans nicht, wie von den

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Factory-Outlet-Center in der Lüneburger Heide

Landesplanerische Festlegung im Landesraumordnungsprogramm lassen sich von den betroffenen Gemeinden nicht gerichtlich anfechten. Den Feststellungen im Landesraumordnungsprogramm fehlt es hierzu an den für eine Anfechtungsklage erforderlichen Rechtswirkungen.

So hat jetzt das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden, dass sich die landesplanerische Feststellungen, wonach

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Vorranggebiete für Windkraftanlagen

Die Festlegung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für Windkraftanlagen im Regionalplan Nordhessen 2009 ist unwirksam.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshofs entschied, dass die Zielfestlegung 2 zur „Regenerativen Energieerzeugung“ im Regionalplan Nordhessen unwirksam ist. In dieser Festlegung wird bestimmt, dass in den in der

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