Die Aufnahme eines vor Ort vorgefundenen metallenen Cafestuhls zum Zwecke der Verwendung als Wurfgeschoss erfüllt die Voraussetzungen des Regelbeispiels des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs gem. § 125a Abs.1 Nr.2 StGB – Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs, ohne dass es
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