Verurteilung von Mitgliedern der FKD

Drei Mitglieder bzw. Unterstützer der sog. „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD) sind in den seit dem 15. November 2018 geführten Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bzw. Unterstützung derselben, Landfriedensbruchs und teilweise auch wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie wegen Körperverletzungsdelikten

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Schädigung des Ansehens der in Deutschland lebenden Asylbewerber – als Strafschärfungsgrund

Die strafschärfende Erwägung, ein wegen Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung verurteilter Asylbewerber habe durch seine Tat das Ansehen der in Deutschland lebenden Asylbewerber stark geschädigt und einer positiven Einstellung der Bevölkerung gegenüber anwesenden Asylsuchenden und anderen Ausländern entgegengewirkt, ist rechtsfehlerhaft.

Diese

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Gewalttätigkeiten gegen Sachen

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt § 303 StGB hinter den Landfriedensbruch gemäß § 125 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Variante der „Gewalttätigkeiten gegen Sachen“ in Gesetzeskonkurrenz zurück.

Allerdings darf die Verwirklichung des Tatbestands der Sachbeschädigung als Strafschärfungsgrund

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