Der Verkauf von vier faulen Eiern

Handelt es sich bei dem Verkauf verdorbener und damit zum menschlichen Verzehr nicht geeigneter Eier auch um einen Verstoß gegen europäisches Lebensmittelrecht bei dem die Lebensmittelbehörde einzuschreiten hat, so können die ergriffenen Maßnahmen der Behörde das Maß des Erforderlichen überschritten

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