Energiesteuerbefreiung für den Konzern-Jet

Das Bestehen einer luftverkehrsrechtlichen Betriebsgenehmigung ist keine Voraussetzung der Mineralöl- oder Energiesteuerbefreiung für die gewerbliche Luftfahrt.

Die Energiesteuerbefreiung kann daher auch von Dienstleistungsgesellschaften beansprucht werden, die – etwa für die Konzernvorstände – Flugdienstleistungen mit einem ihr gehörenden Konzern-Jet erbringt.

Nach

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Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung und die Flugschau

Eine Regelung in den Bedingungen einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, nach der kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatte, ist nicht als objektiver Risikoausschluss, sondern als verhüllte Obliegenheit zu

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