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Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten – und die Korrekturkompetenz der Tarifparteien

Den Tarifvertragsparteien kommt auch im Anwendungsbereich gestaltungsoffenen Unionsrechts keine primäre Korrekturkompetenz zu, wenn eine Tarifnorm gegen ein unionsrechtlich überformtes Diskriminierungsverbot verstößt.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Stufenzuordnung des Klägers. Der Kläger ist

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Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte – nach dem Manteltarifvertrag Einzelhandel Brandenburg

Eine tarifvertragliche Regelung, nach der sämtliche Beschäftigte einschließlich der Teilzeitbeschäftigten Mehrarbeitszuschläge erst ab der Überschreitung der Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte erhalten, stellt eine gesetzlich verbotene Diskriminierung der Teilzeitbeschäftigten dar.

Rechtsfolge dieser Diskriminierung ist die gerichtliche „Anpassung nach oben“ mit

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