Wohnhaus/Geschäftshaus

Die Höhe von Mehrfamilienhäusern

Entscheidet sich eine Gemeinde gegen eine ausdrückliche Beschränkung der Wohnungszahl, können Nachbarn keine zusätzliche Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstückseigentums verlangen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans über das Maß der baulichen Nutzung sind nicht nachbarschützend.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Neustadt

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Einbruch – in den Keller

Die Vorschrift des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt das Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen in eine Wohnung voraus.

voraus. Bricht der Täter in Kellerräume ein, ist der Tatbestand nur erfüllt, wenn diese Räume durch eine unmittelbare Verbindung zum

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Das Mehrfamilienhaus in der Nachbarschaft

Durch die Baugenehmigung eines Mehrfamilienhauses werden die benachbarten Eigentümer von Einfamilienhäusern nicht in ihren Rechten verletzt, wenn bei dem Bauvorhaben die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden und das Nachbargebäude nicht „erdrückt“ und „eingemauert“ wird. Auch Einblickmöglichkeiten von den Balkonen in

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