Die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland muss einem Journalisten Auskunft über die Namen des Erst- und Zweitverkäufers des sogenannten Schabowski-Zettels geben.
Dies hat aktuell das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen auf die Klage des Chefreporters einer überregionalen Tageszeitung
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