Weiß ein Elternteil beim Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung bereits von der pränatal diagnostizierten Behinderung seines ungeborenen Kindes, muss er dies dem Versicherer grundsätzlich nicht ungefragt offenbaren. Stellt der Versicherer hierzu keine Frage und werden seine sonstigen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet, kann
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