Das Handy als Navigationsgerät

Wird ein Handy während der Autofahrt nicht zum Telefonieren, sondern nur als Navigationsgerät genutzt, ist dies eine gemäß § 23 Abs. 1a StVO verbotene „Benutzung“.

So die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm in dem hier vorliegenden Fall eines 29jährigen Autofahrers aus

Artikel lesen