Die im Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12. April 2011 enthaltene Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber hat, so das Bundesverfassungsgericht, mit seiner Entscheidung,
Artikel lesen




