Der Tee „Indian Essence“ ist als neuartiges Lebensmittel anzusehen, das ohne eine besondere Genehmigung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nach der Novel-Food-Verordnung nicht in Verkehr gebracht werden darf.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in dem
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