Flächendeckende Altpapiersammlung durch gewerbliche Unternehmer

Das geltende Kreislaufwirtschaftsgesetz erlaubt die Untersagung von gewerblichen Sammlungen, wenn überwiegende öffentliche Interessen den Sammlungen entgegenstehen. Ist bei einer flächendeckenden Altpapiersammlung durch gewerbliche Unternehmer weder die Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger noch die des Rücknahmesystems für Verkaufsverpackungen gefährdet, sind solche überwiegenden

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Der Kampf ums Altpapier

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klagen von zwei privaten Entsorgungsunternehmen abgewiesen, denen der Rhein-Kreis Neuss untersagt hat, in den Städten Jüchen, Kaarst und Neuss die Sammlung und Verwertung von Altpapier im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen:

Grundsätzlich müsse

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Blaue Tonne von privat …

Eine bestandskräftige Verfügung, mit der einem privaten Abfallentsorgungsunternehmen untersagt wird, zum Zweck der gewerblichen Sammlung und Entsorgung von Altpapier sog. Blaue Tonnen aufzustellen, erledigt sich nicht auf andere Weise im Sinne des § 43 Abs. 2 LVwVfG durch konsensuales Verhalten,

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Nachtbaustelle

Private Altpapiersammlung und öffentliche Straßen

Die im letzten Jahr von verschiedenen Recycling-Unternehmen an Dresdner Haushalte verteilten »Blauen Tonnen« zur Altpapierentsorgung dürfen auch am Entleerungstag nicht erlaubnisfei im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt abgestellt werden. entschied jetzt das Verwaltungsgericht Dresden.

Eine von mehreren im Stadtgebiet tätigen Entsorgungsfirmen

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