AG/LG Düsseldorf

Ein Parkausweis als Kündigungsschutz?

Der an eine Wohnung geknüpfter Besitz eines Parkausweises stellt keinen Härtegrund dar, der zum Kündigungsschutz führt.

Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall der Klage einer modernisierungswilligen Münchner Hauseigentümerin gegen ihre verheirateten Mieter auf Räumung

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Behindertenparkausweise

Wer ab dem 1. Januar 2011 auf Behindertenparkplätzen parken will, benötigt dazu den sogenannten EU-Parkausweis. Dies dürfte für die meisten Betroffenen unproblematisch sein, denn seit dem 1. Januar 2001 werden nur noch diese EU-einheitlichen Parkausweise für schwerbehinderte Menschen ausgegeben.

Anders

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Gerichtsgebäude

Abschleppen im Schilderwald

Parkverbote sind auch in Halteverbotszonen zu beachten, die mit einer Vielzahl von zu beachtenden Haltezonenschildern gekennzeichnet sind.

So hat aktuell das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage einer Autofahrerin abgewiesen, mit der sie gegen die Stadt Freiburg die Rückzahlung von 250 €

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