Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Keine Bundesförderung für die AfD-Stiftung

Die der Partei AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) ist mit zwei Klagen auf Gewährung von Förderung ihrer Bildungsarbeit durch den Bund vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert.  Für die Jahre 2018, 2019 und 2021 steht ihr ein solcher Anspruch nicht zu, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Die auf das Jahr 2020 bezogene Klage

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Die AfD-Stiftung – und die Website des Innenministeriums

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung hat keinen Anspruch auf Erwähnung auf der Webseite des Bundesinnenministeriums. Bereits im April hatte das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung keinen Anspruch darauf hat, auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Bundesinnenministerium) erwähnt zu werden; jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

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Die parteinahe Stiftung – und die Homepage des Innenministeriums

Die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung hat nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Anspruch auf Erwähnung auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Die Desiderius-Erasmus-Stiftung engagiert sich nach eigenem Bekunden im Bereich der gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit. Sie veranstaltet unter anderem Seminare und Vorträge. 2018

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Karlsruhe – und die der AfD-Stiftung nicht gewährten staatlichen Zuschüsse

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) verworfen, mit dem diese das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu Zahlungen an ihre Parteistiftung, die „Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V.“ zur Unterstützung ihrer gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit verpflichten wollte. Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag

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Keine Zuschüsse für die AfD-Stiftung

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt die Verfassungsbeschwerde einer der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nahe stehenden politischen Stiftung ohne Erfolg, mit der die Stiftung unter anderem erreichen wollte, dass ihr Zuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit gewährt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde aus prozessualen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen,

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Keine Zuschüsse für die AfD-Stiftung

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt die Verfassungsbeschwerde einer der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nahe stehenden politischen Stiftung ohne Erfolg, mit der die Stiftung unter anderem erreichen wollte, dass ihr Zuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit gewährt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde aus prozessualen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen,

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