Rangrücktritt und Bilanzausweis

Eine Verbindlichkeit, die nur aus einem künftigen Handelsbilanzgewinn oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt zu werden braucht, ist nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts zu passivieren.

Gemäß § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG hat die

Artikel lesen