Wegen der Verpflichtung, den am Bilanzstichtag laufenden Darlehensbetrag in späteren Jahren höher zu verzinsen, ist keine Rückstellung zu bilden. Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber Dritten, die nach Grund und Höhe feststehen . Die Verbindlichkeit muss eindeutig quantifizierbar sein . Schwebende Geschäfte einschließlich der Dauerschuldverhältnisse sind grundsätzlich nicht zu bilanzieren. Eine Passivierung
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