Oberlandesgericht Frankfurt am Main Akten

Der vorzeitig entpflichtete Pflichtverteidiger – und die Pauschgebühr

Vor dem Bundesverbfassungsgericht blieb aktuell die Verfassungsbeschwerde eines Pflichtverteidigers gegen einen ablehnenden Beschluss zur Gewährung einer Pauschgebühr nach seiner vorzeitigen Entpflichtung ohne Erfolg; das Bundesverfassungsgericht nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.

Der Pflichtverteidiger war in einem Staatsschutzprozess zum Pflichtverteidiger

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Pauschgebühr

Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 und 3 RVG ist Voraussetzung der Bewilligung einer Pauschgebühr, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht, dass diese wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache bzw. des betroffenen Verfahrensabschnitts nicht zumutbar

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