Zur Festsellung seiner Rentenversicherungspflicht muss ein Erwerbsloser, der einen Angehörigen pflegt, wenigstens 14 Stunden Pflegezeit pro Woche aufwenden.
Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Mainz in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines erwerbslosen Mannes, der seine Mutter pflegt, auf
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