Aufteilung der Pflegezeit

Beschäftigte sind – unter bestimmten weiteren Voraussetzungen und wenn der Arbeitgeber mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt – von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit, § 3 PflegeZG). Diese Pflegezeit nach

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