Vermutete Stiftungen des Erblassers

Voraussetzung eines Auskunftsanspruchs nach § 2314 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2325 BGB ist nicht, dass das Vorliegen einer Schenkung feststeht. Bei ausreichenden Anhaltspunkten für möglicherweise pflichtteilsrelevante Vorgänge muss sich die Auskunft auf alle Umstände erstrecken, die für die

Artikel lesen