Beihilfe und Praxisgebühr

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 BhV mindert sich die Beihilfe jeweils um einen Eigenbehalt von 10 € je Kalendervierteljahr je Beihilfeberechtigen und je berücksichtigungsfähigen Angehörigen, wenn und sobald eine ambulante ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Leistung in

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Praxisgebühr

Die „Praxisgebühr“ ist rechtmäßig.
Die in § 28 Abs 4 iVm § 61 Satz 2 SGB V vorgesehene vierteljährliche Zuzahlung von 10 € für den Arztbesuch von Versicherten (die „Praxisgebühr“) ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts nicht verfassungswidrig.

Der bei der

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Auch Beamte zahlen die Praxisgebühr

Wie das Bundesverwaltungsgericht heute in zwei Verfahren entschieden hat, müssen auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen die sogenannte Praxisgebühr zahlen.

Die Entscheidung des Gerichts erging auf der Grundlage der in den Jahren 2004 bis 2007 anzuwendenden Beihilfevorschriften des Bundes. Wie

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