Passend zur Jahreszeit: Straßenbenutzer haben keinen Anspruch darauf, auf welche Weise die Gemeinde ihrer Pflicht zur Straßenreinigung einschließlich Winterwartung nachkommt.
In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Aachen entschiedenen Fall begehrten die Antragsteller von der in der Eifel gelegenen Stadt Schleiden, die
Artikel lesen


