Versäumt es ein Vermieter 13 Jahre lang eine Zwangsräumung zu veranlassen, ist sein Recht auf Räumung der Wohnung verwirkt. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall einer Vollstreckungsabwehrklage stattgegeben. Dem klagenden Ehepaar ist von einer Gemeinde im Landkreis München seit Anfang 2000 eine gemeindliche Wohnung
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