Das Ende der Raucherclubs in Nordrhein-Westfalen

Die nach der Einführung des Rauchverbots in Gaststätten großflächig erfolgte „Umetikettierung“ von Gaststätten als Raucherclubs ist in Nordrhein-Westfalen unzulässig.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ein Rauchverbot für eine Gaststätte in Kölkn bestätigt,

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Rauchen im Club

Nach einer jetzt bekannt gewordenen Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München darf ein Wirt in seinem Lokal vorläufig das Rauchen gestatten, wenn er nicht jedermann, sondern nur Gästen, die Mitglieder eines „Clubs“ sind, Zutritt gewährt.

Der Antragsteller betreibt in Freising eine

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