Raucherräume bei der Bundeswehr

Ein generelles Rauchverbot für dienstlich genutzte Räume ist nicht unverhältnismäßig, sondern liegt im Interesse einer gleichförmigen und transparenten Verwaltungspraxis. Die Erlaubnis zum Rauchen im Freien gewährleistet, dass dem Recht der Nichtraucher auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1

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Getränkeausschank in Hessischen Raucherräumen

In Hessen ist es nicht rechtswidrig, in abgetrennten, gekennzeichneten Raucherräumen von Diskotheken Getränke auszuschenken.

So entschied jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof auf die Klage einer Betreibergesellschaft von Diskotheken, in denen abgetrennte Raucherräume eingerichtet waren, deren Grundflächen weniger als 30 % der

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