Das Bundeszentralamt für Steuern führt im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Versicherungsteuer Außenprüfung zum Zwecke der Kontrolle der Erhebung und Abführung der Versicherungsteuer durch. Derartige Außenprüfungen kann das Bundeszentralamt nicht nur bei den Versicherungsunternehmen sondern auch bei den Versicherungsnehmern vornehmen. So das Finanzgericht Köln in mehreren parallel geführten Verfahren des
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