Bundesfinanzhof (BFH)

Schätzung per Zeitreihenvergleich

Schätzungsmethode des „Zeitreihenvergleichs“, die von der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen insbesondere bei Gastronomiebetrieben zunehmend häufig angewandt wird, ist nur unter Einschränkungen zulässig.

Bei dem Zeitreihenvergleich andelt es sich um eine mathematisch-statistische Verprobungsmethode, bei der die jährlichen Erlöse und Wareneinkäufe

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Aufbewahrungspflichten bei Bargeschäften

Bei Bargeldgeschäften, wie sie üblicherweise im Einzelhandel, in der Gastronomie oder auch bei Taxiunternehmen vorkommen, gelten inzwischen strengere Kriterien für die Aufbewahrung der Unterlagen. Besonders betroffen hiervon sind Unternehmer, die mit Hilfe von Registrierkassen oder PC-gestützten Kassensystemen, mit Taxametern und

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