Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Gänse im Wohngebiet

Im reinen Wohngebiet ist eine Gänsehaltung nicht zulässig.

In dem hier vom Verwaltungsgericht Köln entschiedenen Fall hatte ein Ehepaar, das Eigentümer eines in Pulheim-Stommeln in einem reinen Wohngebiet gelegenen, rund 1.000 m² großen Grundstücks ist, seit vielen Jahren immer wieder

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