Die maßgeblichen Grundsätze zum Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Lebensversicherer hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26.06.2013 aufgestellt.
Dort hat er es gebilligt, dass der Versicherer verurteilt worden war, in geordneter Form Auskunft zu erteilen durch die Benennung folgender
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