Unwirksame AGB bei Lebensversicherungen

Bereits im Mai 2001 erklärte der Bundesgerichtshofs in zwei Urteilen Klauseln in Allgemeinen Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam. Nun ereilte das gleiche Urteil auch die daraufhin von den Versicherungsgesellschaften geänderten Allgemeinen Versicherungsbedinungen. Diese

Artikel lesen