Fiktion der Klagerücknahme

Im Rahmen des § 54 Abs. 5 ArbGG spielt es keine Rolle, aus welchem Grund die Parteien nicht zum Gütetermin erscheinen oder ob sie dies gegenüber dem Gericht ankündigen.

Im hier vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall waren beide Parteien zum

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