Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Ablehnung von Rückübertragungsansprüchen für verfolgungsbedingt entzogenes Vermögen richtet.
Der Großvater des Beschwerdeführers war nach dem Attentat auf Hitler am 20.07.1944 Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt. Der Beschwerdeführer macht als Rechtsnachfolger
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