Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt ein Eilantrag gegen die saarländische Verordnungsregelungen zur Corona-Eindämmung ohne Erfolg. In dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall wandte sich der im Saarland lebende Beschwerdeführer mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die aktuell geltende saarländische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) in der Fassung
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