Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt ein Eilantrag gegen die saarländische Verordnungsregelungen zur Corona-Eindämmung ohne Erfolg.
In dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall wandte sich der im Saarland lebende Beschwerdeführer mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die aktuell geltende
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