Bei einem Schüler, der an einer gewaltätigen Auseinandersetzung gegen einen anderen Schüler beteiligt ist, kann die Verweisung an eine andere Schule gerechtfertigt sein. So hat das Verwaltungsgerich Berlin in dem hier vorliegenden Eilverfahren entschieden, mit dem sich ein Schüler dagegen gewehrt hat, künftig eine andere Schule desselben Bildungsgangs besuchen zu
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