iPhone

Zur Rechtslage bei Handyortung

Alle modernen Smartphones und mobilen Endgeräte sind heutzutage mit GPS ausgestattet. Damit kann eine kostenlose Handyortung ohne großen Aufwand vorgenommen werden. Und auch vorher schon konnten Standorte problemlos über den Abgleich von Funkzellendaten ausfindig gemacht werden. Technisch sind damit die

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Smartphone-Apps – und der Werktitelschutz

Apps für mobile Endgeräte wie Smartphones können grundsätzlich Werktitelschutz genießen.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall betreibt die Klägerin, ein in Köln ansässiger Fernseh- und Onlinekonzern, unter dem Domainnamen „wetter.de“ eine Internetseite, auf der sie ortsspezifisch aufbereitete Wetterdaten und

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Werktitelschutz für „wetter.de“

Die Bezeichnung einer App ist zwar grundsätzlich dem Werktitelschutz im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG zugänglich, die konkret gewählte Bezeichnung „wetter.de“ ist aber nicht kennzeichnungskräftig.

Die grundsätzliche Schutzfähigkeit als Werktitel begründet sich aus Parallelen zu einer Software und

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